Corona-Pandemie: Informationen für den Kita-Besuch

Informationen zu den Regelungen bei einer Corona Infektion

 

Beim Auftreten von Krankheitssymptomen gilt nach wie vor:

  • Kinder mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung erst wieder  möglich, wenn die Symptome abgeflaut sind
  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen. Die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn die Kinder wieder bei gutem Allgemeinzustand sind (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem iwird dringend darum gebeten, eine Infektion mit dem Corona-Virus durch einen Selbsttest auszuschließen.
  • Besucht ein Kind die Kindertageseinrichtung und treten während des Tagesverlaufs Krankheitssymptome auf, so muss das betreffende Kind abgeholt werden.
  • Nach Fieber und Durchfall muss ein Kind erst 48h symptomfrei sein, bevor es die Kita wieder besuchen kann.
  • Wenn ein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet wird, kann es nicht betreut werden, da die Maskenpflicht und die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann.



 

 

 

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